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Das aktuelle Zitat:

"Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann."

Wiglaf Droste

 


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Blogverzeichnis - Bloggerei.de

Schluss mit diesem Meinungsterror!

Von Benedikt Krainz | 4.Januar 2021

Langsam wird es Zeit, unter mein Weblog „Meinungsterror“ einen Schlussstrich zu ziehen.

Das Bedürfnis, zu bloggen, entwickelte sich bei mir irgendwann im Laufe des Jahres 2007 aus der gefühlten Machtlosigkeit eines Einzelnen gegenüber den „Leit- und Qualitätsmedien“. Schon damals empfand ich die Art und Weise als erdrückend, wie einseitig über bestimmte politische und gesellschaftliche Themen berichtet wurde, wie unterschwellig Meinungen transportiert und Framing betrieben wurde, obwohl ich damals diesen Begriff noch gar nicht kannte. Nach „Erfurt“ und den darauf folgenden Hetz- und Diffamierungskampagnen gegen Sportschützen war ich tief in das Themenkomplex Waffenrecht/Schusswaffenkriminalität eingetaucht und mit zunehmender Expertise offenbarten sich mir nicht nur die vielen sachlichen Fehler in Zeitungsartikeln und Fernsehbeiträgen dazu. Es war die regelrechte Agitation gegen privaten Schusswaffenbesitz und den Schießsport, die mal mehr, mal weniger offen betrieben wurde.

So entschloss ich mich, meine Gedanken und meinen Widerstand gegen diesen „Meinungsterror“ unter eben diesem Namen der Welt kund zu tun und begann zu bloggen. Da ich meinen Blog in erster Linie als privates Vergnügen betreibe, schwankte auch die Anzahl der veröffentlichen Artikel extrem. Monaten mit zehn oder zwölf neuen Artikel folgten mitunter mehrmonatige Pausen.

2020 sank die Zahl von Artikeln jedoch auf fast Null. Das lag zum Einen daran, dass Dank schnellem Informationsaustausch via Facebook & Co. über schlecht recherchierte Zeitungsartikel oder TV-Beiträge schon lange ein Factstorm hinwegfegte, ehe man das in einem Blog überhaupt thematisieren konnte. Zum Anderen, dass sich viele Themen einfach irgendwann wiederholten. Die gefühlt 74. Verbotsforderung irgend eines hoplophoben, faktenresistenten Grünen oder einen Grafe-Artikel in irgend einem Käseblatte muss man nicht eben so oft kommentieren. Das ermüdet irgendwann.

Meinungsterror ist monothematisch als Pro-Waffenbesitz-Blog angelegt. Artikel zu anderen Themen habe ich mir oft verkniffen oder bin auf externe Plattformen wie z. B. fisch und fleisch ausgewichen. Vor einigen Jahren habe ich deshalb lieschen-mueller.de als zweites Weblog angelegt, auf dem ich zukünftig meine Meinung nicht nur zu Waffenthemen zum Besten geben werde. Das Grundgerüst steht schon länger, irgendwann hatte ich auch mal die Zeit, alle Meinungsterror-Artikel dorthin zu exportieren und ein paar neue Artikel zu veröffentlichen, die hier nicht zu finden sind. Lieschen Müller ist noch eine Baustelle, aber mit dem großen Vorteil, dass sich zumindest an dem Namen niemand stören muss, wie es bei „Meinungsterror“ eben doch ab und an der Fall war. Angeblich gehöre dieser Begriff zum „rechten Vokabular“. Keine Ahnung, ob das so ist und wenn, ist es mir auch egal. Aber mittlerweile gefällt mir der Name einfach selbst nicht mehr.

Darum ist jetzt hier an der Stelle Schluss, Meinungsterror wird nicht mehr aktualisiert, bleibt aber vorerst online. Neue Artikel gibt es dann nur noch beim Lieschen.

Nachtrag 03.01.2021:

Dieser Artikel sollte irgendwann im ersten Quartal 2021 online gehen. Durch das gemeinsame Video mit Ken, in dem unter anderem auch von Meinungsterror die Rede ist, werden sicherlich ein paar mehr Besucher als sonst hierher finden. Von daher empfand ich das als passende Gelegenheit, gleich auf die Veränderungen hinzuweisen. Auch wenn Lieschen Müller noch nicht so weit ist, wie ich es mir vorstelle.

Themen: Allgemein | Kein Kommentar »

Gastbeitrag: Wie Deutschland Gewaltverbrechen fördert

Von Wilhelm Geiger | 19.Januar 2020

Ein Gastbeitrag von Wilhelm Geiger

Waffen töten keine Menschen. Menschen mit Waffen töten Menschen. Diese Kernaussage wird der Rote Faden dieses Artikels sein. Doch was genau definiert eine Waffe? Im deutschen Waffengesetz gibt es kein klares Muster, das die Begründung des Verbots definiert. Dabei gibt es im Grunde drei Arten von Verbot:

  1. Besitzverbot
  2. Führungsverbot
  3. Besitz und/oder Führungsverbot ohne aufwändige Genehmigung

Zur ersten Kategorie gehören meist Waffen, die so speziell sind, dass ihre Nutzung zu Zwecken eines Angriffs immens viel Übung und Training benötigen, um über die Effizienz eines gezielt geworfenen Steines hinauszugehen. Somit wären diese Waffen für übliche Verbrecher eher ungeeignet. Zu solchen Waffen gehören beispielsweise Butterfly-Messer, Stoßmesser und Springmesser. Aber auch weniger letale Waffen, die bei weitem nicht so schlimm sind, wie erlaubte Utensilien. Dazu gehören beispielsweise ein Totschläger oder Schlagring. Für Sammler oder Liebhaber würde der Besitz solcher also sehr unangenehm teuer werden, sollte jemand Wind davon bekommen.
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Themen: Gastbeitrag | 2 Kommentare »

Klartext im „Offenburger Tageblatt“

Von Benedikt Krainz | 8.August 2019

„Amerikas vergessener Friedhoft“
Ãœberschrift im „Offenburger Tageblatt“

Wenn sich Journalisten mit einem Thema sachlich und unvoreingenommen auseinandersetzen, wenn man die Welt so beschreibt, wie sie ist und nicht, wie sie vielleicht sein sollte, wenn Tatsachen zählen und nicht die eigene Meinung oder gar Haltung, dann könnte dieses Weblog sofort seinen Betrieb einstellen und wäre vollkommen überflüssig.

Leider sind wir davon wohl noch ziemlich weit entfernt.

Es ist aber durchaus möglich, gut recherchierte und faktenstrotzende Artikel zu schreiben, wie ein Artikel aus der Feder von Redakteur Friedemann Diederichs am 8. August 2019 im „Offenburger Tageblatt“ beweist. Schon die Einleitung geht mit der eigneen Zunft hart ins Gericht:
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Themen: Allgemein, Fakten, Medien, USA | 5 Kommentare »

Ãœberraschung: ARD kann auch Fakten!

Von Benedikt Krainz | 5.August 2019

Das hätte man nicht für möglich gehalten, aber die ARD-Faktenfinder haben tatsächlich eine von der DPA übernommene Agenturmeldung nachträglich korrigiert, da dort, wie üblich, gegen Waffenbesitz agitiert wird und unseriöse Zahlen der Gun-Control-Lobby verbreitet wurden.

Hier die ARD-Faktenfinder-Meldung ausnahmsweise als Vollzitat. Man weiß ja nie, wozu es gut ist…

Schusswaffen

250 „Mass Shootings“ in den USA?
Stand: 05.08.2019 17:32 Uhr

Nachdem zwei Männer in den USA 29 Menschen erschossen haben, sprechen viele deutsche Medien von mehr als 250 Vorfällen dieser Art in diesem Jahr. Doch diese Zahl stimmt nur bedingt.

Von Andrej Reisin, NDR

Die „Deutsche Presseagentur“ berichtete, beim Attentat von El Paso handle es sich um das 250. Ereignis, „bei dem mindestens vier Menschen getötet wurden“. Doch diese Angabe ist falsch, denn gezählt werden bei dieser Aufstellung alle Vorfälle mit mehr als vier Getöteten oder Verletzten. Obwohl sich die Agentur später korrigierte, steht die falsche Angabe bei vielen Medien nach wie vor, unter anderem bei „ZEIT Online“ und Arte. Auch tagesschau.de hatte zunächst die falsche Definition übernommen. Diese Angabe kommt von der Nichtregierungsorganisation „Gun Violence Archives“, die sich gegen Schusswaffengewalt einsetzt.

Keine eindeutige Definition

Tatsächlich gibt es für solche Ereignisse keine allgemein anerkannte Definition, sondern verschiedene Annäherungen: Ein US-Bundesgesetz von 2013, das die Behörden bei der Aufklärung von GewaItkriminalität unterstützen soll, definiert als „Mass Killing“ einen Vorfall, bei dem mindestens drei Menschen getötet wurden – ohne den oder die Täter. 2015 definierte ein Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des US-Kongress ein „Mass Murder with Firearms“ als „einen Vorfall, bei dem vier oder mehr Menschen im Rahmen eines Ereignisses mit Schusswaffen getötet werden, an einem oder mehreren dicht beieinanderliegenden Orten“. „Gun Violence Archive“zählt dagegen Ereignisse, bei denen „vier oder mehr Menschen getötet oder verletzt werden“ – ohne den oder die Täter. Die vom „Gun Violence Archive“ geführte Liste ist diejenige, auf die sich viele Medien berufen.
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Themen: Falschbehauptungen, Lug und Trug, Medien, USA, Volksverdummung | 2 Kommentare »

Neues vom Märchenonkel Grafe

Von Benedikt Krainz | 30.Juli 2019

Es war einmal ein mäßig erfolgreicher Autor, der eine Nische besetzte und ständig andere Leute an Stellen kratzte, an denen es diese Leute nach seiner maßgeblichen Meinung gefälligst zu jucken hätte.

Da es die meisten seiner Mitmenschen aber an ganz anderen Stellen juckte, als er ständig kratzte, versuchte er bei sich jeder bietenden Gelegenheit, diese auf ihre Ignoranz hinzuweisen und sie über die korrekten Juckstellen zu belehren.

Doch so sehr er auch nach Anlässen suchte, der Öffentlichkeit zu ihrem Glück zu verhelfen, so sehr machte ihm die Realität doch einen Strich durch die Rechnung. Es gab zwar jede Menge Juckreize, aber fast nie an den Stellen, die er ständig kratzen wollte…

Doch einmal, in einem Juli, war es wieder so weit

Sowas aber auch! Hat doch mal wieder ein böser Sportschütze dem Herrn Grafe den Gefallen getan, eine tatsächlich legal besessene Waffe für ein versuchtes Tötungsdelikt zu missbrauchen. Diese Gelegenheit wird natürlich wieder genutzt, um im mittlerweile sattsam bekannten Stil eine „Presseerklärung“ herauszuhauen, in der alle Register gezogen werden, um sich an seinem Lieblings-Feindbild abzuarbeiten.

Der versuchte fremdenfeindliche Mord an einem 26jährigen Mann aus Eritrea am Montag im hessischen Wächtersbach wurde durch das lasche deutsche Waffengesetz begünstigt: Auch in diesem Fall hat der Täter als Mitglied eines Schützenvereins die Tatwaffe erwerben können.

Ja, so ist er, der typisch deutsche Sportschütze: Tritt einem Schützenverein bei, erwirbt Waffen, bestreitet Wettkämpfe und das alles nur, weil er in zehn oder zwanzig Jahren einen ihm völlig Unbekannten Eritreer aus rassistischen Gründen totschießen möchte. So hinterhältig und verschlagen sind eben nur Sportschützen.

Und nicht nur das:
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Themen: Falschbehauptungen, Grafe, Lug und Trug, Volksverdummung, Waffenrecht, Weltverbesserer | 1 Kommentar »

Neues Dream-Team: Grüne & Grafe

Von Benedikt Krainz | 25.Juli 2019

Das wurde aber auch Zeit! Nach Monaten endlosen Wartens ohne propagandistisch verwertbares Tötungsdelikt, das man irgendwie einem bösen Sportschützen in die Schuhe schieben kann, hat es fast geklappt: Ein Mann hat mit einer legal besessenen Sportwaffe auf einen Eritreer geschossen und diesen schwer verletzt.

Bei der Affenhitze habe ich aber keine Lust, zum 204. Mal die faktenbefreiten Phrasen von Grünen & Grafe auseinander zu nehmen. Deshalb ein paar Bildchen aus der Konserve.


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Themen: Allgemein | Kein Kommentar »

Netter Versuch: Hetzpamphlet ist kein „Standardwerk“

Von Benedikt Krainz | 12.Juni 2019

Zufälle gibt es…

Da versucht doch ständig jemand mit einer per Anonymisierungsdienst verschleierten IP, bisher erfolglos, ein bestimmtes Buch in mehrere Wikipedia-Artikel als „Standardwerk“ einzuschleusen.

Nein, ganz bestimmt steckt hinter dem Unbekannten nicht der *hüstel* „renommierte“ Autor dieses Buches, der sich niemals zu einer solchen Verzweiflungstat herablassen würde, um doch noch vielleicht ein paar Exemplare zu verkaufen.

Auch ist es reiner Zufall, dass der anonyme Möchtegern-Wikipedianer im gleichen Duktus wie der Verfasser des „Standardwerks“ daherkommt und, genau wie bei einer bestimmten Statistik, sich eine eigene Wirklichkeit erschaffen möchte. Eine Wirklichkeit, in dem ein nicht nachgefragter Ladenhüter eben flugs zum „Standardwerk“ erklärt wird. Blöd nur, wenn man auch dabei ertappt wird…

Gleich bei vier Wiki-Artikeln sollte die Literaturliste ergänzt werden, jeweils eingeleitet mit „Das Buch des renommierten Autors Roman Grafe (Veröffentlichungen zum Thema tödliche Sportwaffen und Amokläufe u. a. in der FAZ, ZEIT, SZ) ist ein Standardwerk und behandelt u. a. (…)“

Da hat jemand wohl etwas zu dick aufgetragen und es mit der Selbstbeweihräucherung und Eigenwerbung überzogen:

Screenshot: Wikipedia
Anklicken für Vollbildanzeige

18:33, 11. Jun. 2019 Unterschied Versionen +116‎ Amoklauf an der Polytechnischen Hochschule Montréal 1989 ‎ Änderung 189127193 von Seesternschnuppe rückgängig gemacht; Das Buch des renommierten Autors Roman Grafe (Veröffentlichungen zum Thema tödliche Sportwaffen und Amokläufe u. a. in der FAZ, ZEIT, SZ) ist ein Standardwerk und behandelt u. a. den Amoklauf in Montreal ausführlich auf mehreren Seiten. Markierung: Rückgängigmachung

18:31, 11. Jun. 2019 Unterschied Versionen +116‎ Amoklauf von Erfurt ‎ Änderung 189127162 von Seesternschnuppe rückgängig gemacht; Das Buch des renommierten Autors Roman Grafe (Veröffentlichungen zum Thema tödliche Sportwaffen und Amokläufe u. a. in der FAZ, ZEIT, SZ) ist ein Standardwerk und behandelt u. a. das Erfurter Schulmassaker auf etlichen Seiten. Markierung: Rückgängigmachung

18:29, 11. Jun. 2019 Unterschied Versionen +116‎ Amoklauf von Winnenden und Wendlingen ‎ Änderung 189127224 von Seesternschnuppe rückgängig gemacht; Das Buch des renommierten Autors Roman Grafe (Veröffentlichungen zum Thema tödliche Sportwaffen und Amokläufe u. a. in der FAZ, ZEIT, SZ) ist ein Standardwerk und behandelt u. a. das Winnender Schulmassakers auf einigen Dutzend Seiten. Markierung: Rückgängigmachung

18:26, 11. Jun. 2019 Unterschied Versionen +116‎ Waffenrecht ‎ Änderung 189127328 von Dandelo rückgängig gemacht; Das Buch des renommierten Autors Roman Grafe (Veröffentlichungen zum Thema tödliche Sportwaffen u. a. in der FAZ, ZEIT, SZ) ist ein Standardwerk und behandelt u. a. die Geschichte des deutschen Waffenrechts seit 1875. Markierung: Rückgängigmachung

Vielleicht hätte Mr. Anonymus, wenn er schon auf Wikipedia unterwegs ist, besser die Gelegenheit genutzt und sich die Definition eines „Standardwerkes“ angeguckt:

Standardwerk oder Standardliteratur ist die Bezeichnung für Werke über deren Inhalte innerhalb des jeweiligen Wissensgebiets ein breiter fachinterner Konsens besteht. Sie bilden entweder die communis opinio oder eine besonders einflussreiche Denkrichtung ab und gelten als unverzichtbarer Referenzpunkt bei der Beschäftigung mit einem bestimmten Thema.

Okay, bis auf „breiter fachinterner Konsens“, „communis opinio“, „einflussreiche Denkrichtung“ und „unverzichtbarer“ Referenzpunkt“ stimmen die meisten anderen Punkte ja fast mit dem überein, was man für gemein hin als „Standardwerk“ bezeichnet.

Oder, wie man dieses Möchtegern-„Standardwerk“ außerhalb des Universums von Meister IP 5.62.41.175 bezeichnet: „Fantastische Literatur/Schauermärchen“.

Themen: Allgemein, Grafe, Lug und Trug, Satire, Waffenrecht, Weltverbesserer | 4 Kommentare »

Die vier Typen der Waffengegner

Von Benedikt Krainz | 9.Juni 2019

Nach knapp zwei Jahrzehnten Erfahrung mit Debatten und Diskussionen in Foren, Zeitungs-Kommentarbereichen und in sozialen Netzwerken sind es immer wieder die gleichen vier Typen Waffengegner, die sich entsprechend positionieren. Hier ist meine persönliche Definition:

Typ 1: Lieschen Müller

Typ 1 hat keine Ahnung. Weder vom Waffengesetz, noch von Schusswaffen, ist aber sehr emotional. Typ 1 kennt Schießen und Waffen nur aus der Glotze. Typ 1 lässt sich gerne durch reißerische Zeitungsberichte und Fernsehbeiträge erschrecken und glaubt, was sie sieht und liest und was andere erzählen, die etwas in der Zeitung gelesen und in der Glotze gesehen haben. Und weil sie das glaubt, was sie sieht und liest und man über Waffen und ihre Besitzer kaum neutral und unvoreingenommen schreibt und sendet, ist Lieschen Müller grundsätzlich gegen Waffen in Privatbesitz. Sachlich vorgetragenen Argumenten ist Lieschen Müller gegenüber oft aufgeschlossen. Der Typ „Lieschen Müller“ bekundet meist spontan und anlassbezogen seine Aversion gegen Waffen/Waffenbesitz, zieht sich aus einer Diskussion meistens schnell zurück, wenn die Gegenseite stichhaltige, ihm bis dahin nicht bekannte Fakten einbringt.

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Themen: Allgemein, Waffenrecht, Weltverbesserer | 4 Kommentare »

Empörung im Veedel: Gute Messer, böse Messer

Von Benedikt Krainz | 17.Mai 2019

Screenshot: www.express.de

Empören. Sich zu empören, scheint derzeit eine der wenigen Kategorien zu sein, in der Deutsche im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz einnehmen können. Über alles und jedes wird sich empört, besonders gerne empört man sich über Dinge, von denen man wenig bis keine Ahnung hat.

In Köln-Eigelstein empören sich Anwohner gerade über einen Laden, der Messer zum Verkauf feil bietet:

Ruth Wennemar, Sprecherin des Bürgervereins Eigelstein. sagt: „Wir sind schockiert über das, was hier angeboten wird, und viele Anwohner sind es ebenfalls. Keine 50 Meter von hier, auf dem Ebertplatz, wurde vor eineinhalb Jahren ein Mensch durch einen Messerangriff getötet und hier wird das Werkzeug solche Taten ganz offen verkauft. Mit den Messern, die hier im Schaufenster liegen, will niemand Kartoffeln schälen, das gesamte Sortiment dient ausschließlich der Ausübung von Gewalt.“

Das ist natürlich ein toller Grund, sich zu empören: Ein Einzelhändler, der sich erdreistet, legal und im Rahmen der Gesetze auch Messer zu verkaufen. Und das, obwohl irgendwo im Umkreis vor längerer Zeit ein Mann von jemand anderen mit einem Messer getötet wurde. So viel Empörung wird ja wohl noch erlaubt sein. Bestimmt haben auch alle Supermarktketten im Umkreis vor anderhalb Jahren sämtliche Schneidwaren aus dem Sortiment genommen, um Frau Wennemar nicht zu triggern.
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Themen: Weltverbesserer | 3 Kommentare »

Pressefreiheit, german style

Von Benedikt Krainz | 16.Mai 2019

Vor ein paar Tagen wurde der „Tag der Pressefreiheit“ gefeiert und dem Pressefreiheiterzeugniskonsumenten auf allen Vertriebskanälen eingetrichtert, wie wichtig diese sei und wie die bösen Trumps und Orbans und andere diese einschränken wollen.

Wenn man sich aber anguckt, wozu deutsche Journalisten ihre Pressefreiheit nutzen, dann könnte man auf die Idee kommen, dass hierzulande Pressefreiheit mit Kunstfreiheit verwechselt wird. Und diese Kunst besteht darin, unliebsame Fakten so zu umschreiben, dass der Leserschaft das Vorhandensein eines großen Problems suggeriert wird, wo eigentlich das genaue Gegenteil der Fall ist.

So berichtet ein Jan Dirk Herbermann, seines Zeichens „SZ-Korrespondent in Genf“, unter der reißerischen Ãœberschrift „Private Hochrüstung am Alpenrand“ sehr tendenziös über die bevorstehende Volksabstimmung in der Schweiz bezüglich der Ãœbernahme der EU-Schusswaffenrichtlinie.

So „informiert“ er die Leser der „Sächsischen Zeitung“ unter anderem:

„Die Schusswaffentoten, die Zahl liegt seit Jahrzehnten fast immer deutlich über 200, gelten als bedauerliche Einzelfälle.“

Welche Schlussfolgerung wird ein Zeitungsleser ohne weiteren Bezug zur Schweiz auf Grund solcher Informationen ziehen, außer, dass man angesichts 200 Schusswaffentoten dringend den Zugang zu Schusswaffen erschweren muss?
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Themen: Allgemein, Falschbehauptungen, Lug und Trug, Medien, Schweiz, Volksverdummung | 2 Kommentare »

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